Zum 1. Januar 2021 wird die Praktische Fahrprüfung mit elektronischen Prüfprotokoll eingeführt. Das neue Verfahren gilt für alle Führerscheinklassen. Es sorgt für noch mehr Objektivität in der Bewertung, verbessert die Rückmeldung an Führerscheinbewerber und Fahrschulen und soll so einen weiteren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. „Das ist nicht weniger als ein Meilenstein im Fahrerlaubniswesen in Deutschland“, sagt Dr. Roland Krause, Vorstandsmitglied im DEKRA e.V. Dresden und Leiter der Technischen Prüfstelle.
In über 9.000 praktischen Fahrprüfungen erprobt
Die OPFEP ist in enger Zusammenarbeit der TÜV | DEKRA arge tp 21 mit den Technischen Prüfstellen, Behörden, Fahrlehrerverbänden und der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) entwickelt und evaluiert worden. In rund 9.000 praktischen Fahrprüfungen wurde sie erprobt. Nach einer wissenschaftlichen Analyse dieser Erprobung hat die BASt eindeutig empfohlen, die OPFEP (Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung) einzuführen. Im März 2019 wurde die Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechend geändert, der 1. Januar 2021 ist nun der Stichtag.
„Mit der OPFEP wurden die Anforderungen an Fahrerlaubnisbewerber vollständig definiert, was sicherheitsrelevante Fahraufgaben angeht“, so Dr. Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaubniswesen bei der DEKRA Automobil GmbH. „Damit gibt es bundeseinheitliche Standards, welche Fahraufgaben geprüft werden müssen, welche Anforderungen dabei zu erfüllen sind und wie die Bewertungs- und Entscheidungskriterien aussehen. Das erhöht die Objektivität und die Transparenz im Prüfverfahren. Gleichzeitig ist der Fahraufgabenkatalog in Zukunft eine wichtige Grundlage für die Ausbildung in der Fahrschule.“
„Der Fahraufgabenkatalog beschreibt überhaupt zum ersten Mal umfassend, wie man sicher (…) fährt“, sagt Dieter Quentin, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. „Damit greifen alle, die an der Fahranfängervorbereitung beteiligt sind, auf dieselbe Grundlage zurück – ein ganz entscheidender Vorteil.“
Elektronisches Prüfprotokoll für die praktische Fahrprüfung
Im elektronischen Prüfprotokoll dokumentiert der Prüfer in einer speziell entwickelten Software auf dem Tablet seine Bewertung für alle Fahraufgaben, in denen der Bewerber eine überdurchschnittliche Leistung erbringt oder einen Fehler macht. Für andere Fahraufgaben, in denen sich der Bewerber den Erwartungen entsprechend verhält, ist keine gesonderte Dokumentation nötig. „Der Prüfer wird also in seiner Hauptaufgabe nicht eingeschränkt“, so Dr. Andreas Schmidt, „nämlich in der Beobachtung des Bewerbers während der Fahrt.“
Im Anschluss an die Prüfungsfahrt bewertet und dokumentiert der Prüfer alle acht Fahraufgaben und alle fünf Fahrkompetenzbereiche zusammenfassend in ihrem Wechselspiel. Die Fahrkompetenz wird damit ganzheitlich bewertet. „Der Prüfer kommt transparent und strukturiert von Einzelereignissen, die er festgestellt hat, über die zusammenfassende Fahrkompetenzeinschätzung zu seiner Prüfungsentscheidung“, erklärt Dr. Schmidt. „Wichtig ist zu sagen: Alle Entscheidungen trifft weiterhin der Prüfer. Das Programm unterstützt ihn dabei.“
Lese-Tipp: Üben für die Motorrad-Fahrprüfung – Ein persönlicher Erfahrungsbericht zur praktischen Ausbildung und Prüfung.
Bessere Rückmeldung für Bewerber
Ein wichtiger Vorteil dieses elektronischen Prüfprotokolls mit seiner einheitlichen und transparenten Dokumentation liegt in den Möglichkeiten für den Bewerber, aus der Prüfungsfahrt zu lernen. „Er bekommt zusätzlich zum Gespräch nach der Prüfung eine aussagekräftige schriftliche Rückmeldung, was gut war und was nicht – und zwar unabhängig davon, ob die Prüfung letztlich bestanden wurde oder nicht“, so der Leiter Fahrerlaubniswesen bei DEKRA.
Anonymisiert und zusammengefasst können die elektronischen Prüfprotokolle in Zukunft auch wichtiges Datenmaterial liefern, um die Fahrerlaubnisprüfung auf wissenschaftlicher Grundlage ständig weiter zu verbessern.
Ab 1. Januar 2021 wird die praktische Fahrprüfung in allen Klassen zehn Minuten länger dauern als bisher. „Das liegt nicht an der Einführung des elektronischen Prüfprotokolls, sondern an der inhaltlichen und methodischen Weiterentwicklung der Prüfung“, so Dr. Schmidt. „Der erweiterte Fahraufgabenkatalog lässt sich aber nicht mehr wie bisher in Papierform abbilden. Die Digitalisierung der Dokumentation ist also Mittel zum Zweck.“
Hinterlasse jetzt einen Kommentar